Freiwillige Nutzungsvereinbarung 1.)
Als anerkannter, gemeinnütziger Verein nimmt der Förderverein
„Burg Mark“ Hamm e.V. Ihren Spendenbeitrag als freiwillige
und unentgeltliche Leistung entgegen. Im Gegenzug bietet Ihnen der
Förderverein freiwillig und unentgeltlich die Möglichkeit,
eine oder mehrere virtuelle Parzelle(n) mit Ihren Vorgaben zu veröffentlichen.
Es handelt sich um eine freiwillige Nutzungsvereinbarung zwischen
Spender und Förderverein. Ist Ihr Spendenbeitrag nicht innerhalb
14 Tage bei uns eingegangen, tritt der Förderverein von dieser
freiwilligen Vereinbarung zurück.
2.)
Nach Erhalt Ihres Spendenbeitrages verpflichtet sich der Förderverein
freiwillig, Ihre Vorgaben 1 Jahr lang zu veröffentlichen. Dabei
gilt der Tag der Veröffentlichung durch den Webmaster des Fördervereins
als erster Tag. Die Veröffentlichung durch den Webmaster des
Fördervereins wird Ihnen durch eine Email mitgeteilt.
3.)
Eine Spendenquittung kann auf Wunsch ab einem Betrag i.H.v. 50,00
€ angefordert werden. Schreiben Sie dazu bitte eine Mail an unsere
bekannte Email-Adresse und geben Ihren Namen / Firmennamen, sowie
das Datum der Buchungsanfrage / Spendenüberweisung an.
4.)
Vorgaben, die gegen die deutsche Rechtsprechung verstoßen, werden
nicht veröffentlich. Dazu gehören auch Internetseiten mit
rechts- wie linksradikalem und pornografischem Inhalt. Zudem behält
sich der Förderverein vor in Einzelfällen zu entscheiden,
ob Ihre Vorgaben veröffentlicht werden können. Dies trifft
dann besonders zu, wenn Internetseiten Dritter als Vorgabe dienen,
die nicht auf dem ersten Blick mit dem Spender zu tun haben.
5.)
Technische Defekte können leider nie ausgeschlossen werden. Bei
Ausfall der Internetseiten des Fördervereins ist mit höherer
Gewalt zu rechnen, die der Förderverein nicht verantworten kann.
Der Förderverein ist abhängig von der Sicherheit des eigenen
Providers. Eine Ausfallentschädigung ist aufgrund der freiwilligen
Nutzungsvereinbarung nicht möglich. Der Förderverein ist
bemüht, jeden Fehler oder Ausfall schnellst möglichst zu
beheben.
6.)
Für die korrekte Darstellung Ihrer Vorgaben muss die JAVA-Script
Unterstützung Ihres Web-Browsers (z.B. Internet-Explorer, Mozilla
Firefox) aktiviert sein. |