Buchungsformular zum Spendenaufruf des
Förderverein "Burg Mark" Hamm e.V.

Bitte beachten Sie, dass dieses Formular sich auf alle freien virtuellen Parzellen bezieht und nicht nur auf die von Ihnen angeklickte, virtuelle Parzelle!
Geben Sie bitte deshalb Ihre gewünschte(n) Parzelle(n) im Feld "Zusätzliche Angaben" an. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Betreff:
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Ihre eMail-Adresse:
Anzahl gewünschter Parzellen:

Spendenbeitrag Gesamt:

= min. 10,00 € X Ihre gewünschte Anzahl


Zusätzliche Angaben:

- Ihre Link-Adresse bzw.
- Ihre Webseite
- Ihre Wunschparzelle(n)*
(z.B. A1 bis D2 usw.)
- Sonstiges

*keine Zusagegarantie

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Mit Anklicken des „Senden“-Buttons erkläre ich mich einverstanden mit der u.st.,
freiwilligen Nutzungsvereinbarung des Fördervereins „Burg Mark“ Hamm e.V.

Freiwillige Nutzungsvereinbarung

1.)
Als anerkannter, gemeinnütziger Verein nimmt der Förderverein „Burg Mark“ Hamm e.V. Ihren Spendenbeitrag als freiwillige und unentgeltliche Leistung entgegen. Im Gegenzug bietet Ihnen der Förderverein freiwillig und unentgeltlich die Möglichkeit, eine oder mehrere virtuelle Parzelle(n) mit Ihren Vorgaben zu veröffentlichen. Es handelt sich um eine freiwillige Nutzungsvereinbarung zwischen Spender und Förderverein. Ist Ihr Spendenbeitrag nicht innerhalb 14 Tage bei uns eingegangen, tritt der Förderverein von dieser freiwilligen Vereinbarung zurück.

2.)
Nach Erhalt Ihres Spendenbeitrages verpflichtet sich der Förderverein freiwillig, Ihre Vorgaben 1 Jahr lang zu veröffentlichen. Dabei gilt der Tag der Veröffentlichung durch den Webmaster des Fördervereins als erster Tag. Die Veröffentlichung durch den Webmaster des Fördervereins wird Ihnen durch eine Email mitgeteilt.

3.)
Eine Spendenquittung kann auf Wunsch ab einem Betrag i.H.v. 50,00 € angefordert werden. Schreiben Sie dazu bitte eine Mail an unsere bekannte Email-Adresse und geben Ihren Namen / Firmennamen, sowie das Datum der Buchungsanfrage / Spendenüberweisung an.

4.)
Vorgaben, die gegen die deutsche Rechtsprechung verstoßen, werden nicht veröffentlich. Dazu gehören auch Internetseiten mit rechts- wie linksradikalem und pornografischem Inhalt. Zudem behält sich der Förderverein vor in Einzelfällen zu entscheiden, ob Ihre Vorgaben veröffentlicht werden können. Dies trifft dann besonders zu, wenn Internetseiten Dritter als Vorgabe dienen, die nicht auf dem ersten Blick mit dem Spender zu tun haben.

5.)
Technische Defekte können leider nie ausgeschlossen werden. Bei Ausfall der Internetseiten des Fördervereins ist mit höherer Gewalt zu rechnen, die der Förderverein nicht verantworten kann. Der Förderverein ist abhängig von der Sicherheit des eigenen Providers. Eine Ausfallentschädigung ist aufgrund der freiwilligen Nutzungsvereinbarung nicht möglich. Der Förderverein ist bemüht, jeden Fehler oder Ausfall schnellst möglichst zu beheben.

6.)
Für die korrekte Darstellung Ihrer Vorgaben muss die JAVA-Script Unterstützung Ihres Web-Browsers (z.B. Internet-Explorer, Mozilla Firefox) aktiviert sein.